Richtlinien zur Gemeinschaftsarbeit
Die Termine werden ab sofort zugeteilt und nicht mehr am Sprechtag eingeteilt.
Änderungswünsche sind am Sprechtag oder per Email möglich.
Die angegebenen Termine sind für jeden verbindlich und einzuhalten.
Die Änderung eines Termins ist rechtzeitig mit dem Vorstand abzusprechen.
Für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit werden Ihnen 25,00 € pro Stunde in Rechnung gestellt.
Gutstunden aus geleisteter Gemeinschaftsarbeit sind nicht auf Dritte übertragbar.
Die Arbeiten werden pünktlich morgens um 8.00 Uhr für Anlage I am Garten 1 und für Anlage II am Vereinshaus eingeteilt.
Der Treffpunkt zur Gemeinschaftsarbeit ist jeweils um 8:00 Uhr für Anlage I am Garten 1 und für Anlage II im Vereinshaus.
Gartengeräte wie z. B. Harke und Hacke sind mitzubringen.
Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, die zu spät oder ohne Handwerkszeug (Gartengeräte) erscheinen, werden zurückgewiesen.
Die Gemeinschaftsarbeit muss dann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Die Arbeitseinteilung erfolgt nach dem Treffpunkt um 8:00 Uhr.
Die Gemeinschaftsarbeit eines Gartenpächters (einer Gartenpächterin) kann nicht unter zwei oder mehreren Personen aufgeteilt werden. Es ist aber möglich, eine Ersatzperson mit der Durchführung der Gemeinschaftsarbeit zu beauftragen.
Ansprechpartner bei Fragen während der Gemeinschaftsarbeit ist der zuständige Wegewart, dieser teilt auch die anwesenden Gartenfreunde den zu erledigenden Aufgaben zu.
Die Gemeinschaftsarbeit dient nicht dazu vor seinem eigenen Garten den Weg zu säubern! Dies ist unabhängig von der Gemeinschaftsarbeit regelmäßig in Eigenregie zu erledigen.
Nach der Gemeinschaftsarbeit muss jeder Teilnehmer eigenhändig in der Anwesenheitsliste unterschreiben (ab 12:00 Uhr für Anlage I am Garten 1 und für Anlage II im Vereinshaus).
Fehlende Unterschriften können nicht abgerechnet werden!!!
Der Vorstand